EuGH: Urheber dürfen Framing von Inhalten einschränken
Der EuGH hat am 09.03.2021 (Az. C 392/19 ) entschieden, dass […]
Achtung: Die Auskunfteien wie Schufa & Co. sammeln Handyvertragsdaten, ohne dafür eine Einwilligung bekommen zu haben!
Alles was Sie zu diesem Thema wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Verbraucherschützer schlagen Alarm, da Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa laut einem Medienbericht die Vertragsdaten von „mutmaßlich Millionen“ deutscher Mobilfunkkunden sammeln, ohne dass dafür eine Einwilligung vorliegt.
Bei den Daten handele es sich um seit 2018 gesammelte Angaben zum Vertragsabschluss, zur Vertragsdauer und einem Vertragswechsel. Verbindungsdaten sind aber anscheinend nicht betroffen. Die deutschen Datenschützer vertreten die Ansicht, dass Auskunfteien solche Daten nur verarbeiten dürfen, wenn eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen vorliegt.
Negative Einträge gehen bei der Schufa schnell. Eine unbezahlte Handyrechnung und schon hat man einen negativen Eintrag, weswegen dem Betroffenen ein Kredit bei der Bank verwehrt ist. Auch auf dem Wohnungsmarkt muss man beim Anmieten einer Wohnung immer eine sogenannte SCHUFA-Bönitäts-Auskunft abgeben und hat man dort einen negativen Eintrag, wird man wohl kaum eine Wohnung erhalten.
Auch die sogenannten „Schufa-Scores“ sind undurchsichtig, vor allem bezüglich ihrer Berechnungsgrundlage. Dieses umstrittene Scoring wird auch dadurch betrieben, dass die Handyvertragsdaten abgeschöpft werden.
Nach eigenen Angaben berechnet die Schufa die sogenannte Scorewerte bezüglich des Verbrauchers auf Grundlage der gespeicherten Daten. Das können z.B. Informationen über den Verbraucher sein, ob er in der Vergangenheit seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist, oder ob er aktuell laufende Kreditverpflichtungen o.ä. hat.
Sind diese aber schlichtweg falsch oder wurden unrechtmäßig erfasst, kann ein Scorewert für den Verbraucher erstellt werden, der nicht seiner wahren Kreditwürdigkeit entspricht. Fragt z.B. ein Verbraucher, ohne vorher zu seiner Hausbank zu gehen, über ein Vergleichsportal einen Kredit an, so werden seine Daten unter Umständen für insgesamt 15-20 Kredite verarbeitet. Das lässt seinen „Schufa-Score“ sinken und gefährdet letztendlich auch einen möglichen Kredit bei der Hausbank.
Die Berechnung des sogenannten Scorewertes wird Ihnen aber auf Anfrage nicht mitgeteilt werden. Dieses gilt als Geschäftsgeheimnisse und muss nicht offengelegt werden (BGH, Urteil vom 28.01.2014 – VI ZR 156/ 13). Das ist auch auf europarechtlicher Ebene äußerst umstritten.
Das ist im Sinne des persönlichen Datenschutzes und der unternehmerischen Transparenz sehr fragwürdig. Zudem zählen in das Scoring u.a. wenig ausschlaggebende Faktoren wie Wohnadresse und Umzugshäufigkeit mit ein, bonitätsrelevante Einkommens- und Vermögensverhältnisse erfasst die Schufa mit ihrem Scoring jedoch nicht. Daher befasst sich der EuGH nun mit der Frage, ob und wie die Verarbeitung von Scoring-Daten und deren Weitergabe mit der DSGVO vereinbar ist.
Für die Schufa ist der Handel mit personenbezogenen Daten ein lukratives Geschäftsmodell. Sie ist eine Auskunftei der Privatwirtschaft und kann Zweifeln bezüglich der Intransparanz der Scorewertberechnung nichts entgegenhalten. Ihre Sonderstellung in Bezug auf die EU-DSGVO, sowie auf das BDSG wirft Fragen auf. Der Scorewert kann das Persönlichkeitsrecht des Menschen gem. Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG bzw. sein Recht aus Art. 12 I GG verletzen, wenn er den unrichtigen Eindruck vermittelt, dass die betreffende Person kreditunwürdig sei.
Sie haben Probleme mit der Schufa und wissen nicht wie Sie dagegen vorgehen können? Melden Sie sich bei uns! Wir beraten Sie gern und stehen schnell und unkompliziert zur Seite.
Wir helfen Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Rechte gegenüber der Schufa, z.B. bei der Geltendmachung, dass das Berechnungsergebnis des Scorewertes unzutreffend, unrichtig oder einredebehaftet ist, rechtswidrige/ unrichtige Daten erhoben wurden oder, dass es schlicht und einfach an der sachlichen Grundlage für die Scorewertberechnung fehlt.
Sollte Ihnen wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO oder gegen das BDSG ein Schaden entstanden sein, so unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung Ihres materiellen oder immateriellen Schadensersatzanspruches.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTORDer EuGH hat am 09.03.2021 (Az. C 392/19 ) entschieden, dass […]
Zwei Urteile des AG Emden sorgen momentan für Arbeitgeber für gewisse […]
Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union ein Verfahren vorgelegt, […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Schützen Sie Ihre Marke auch über die gesetzliche Schutzfrist von 10 Jahren hinaus. Verlängern Sie Ihren Markenschutz einfach online.
Mit einer alle Bereiche berücksichtigenden Prüfung erhalten Sie den besten Schutz für Ihre Marke und können Ihre eigene Marke in jeder Hinsicht einsetzen
Schützen Sie Ihren guten Namen und Ihre Online-Reputation und lassen Sie negative Einträge bei Google + Co. löschen.
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.