Kostenübernahme der Deaktivierung einer SIM Karte kann zurückverlangt werden
Mit Urteil vom 17. Februar 2011 hat der Bundesgerichtshof (AZ: III […]
Sie haben negative Kununu-Bewertungen erhalten und möchten diese gerne entfernen lassen. Wie Sie dies erreichen, zeigen wir Ihnen hier.
Vorwürfe in Sachen Sexismus, Rassismus oder ungerechter Behandlung kann schnell ein schlechtes Licht auf Arbeitgeber werfen. Imageschäden und Probleme bei Rekrutierung von Mitarbeitern ist oft die Folge von schlechten Bewertungen. Gerade wenn diese unberechtigt sind, sollten Arbeitgeber sich dagegen wehren.
Wenn man sich gegen Kununu-Bewertungen wehren möchte, gibt es zwei mögliche Ansätze. Zum einen sind die Kununu-Bewertungsregeln näher zu betrachten, zum andere ist die deutsche Rechtslage immer heranzuziehen.
Wir berichteten bereits hier/ darüber, wann negative Bewertungen zu löschen sind.
Die Kununu-Richtlinien für die Abgabe einer Bewertung sehen bestimmte Möglichkeiten vor, die eine Löschung der Bewertung erlauben:
Bei diesen genannten Fällen handelt es sich um die gängigsten Konstellationen. Für weiterführende Infos stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Bereits mehrfach entschieden deutsche Gerichte in der Frage, ob und wann eine Bewertung auf Kununu zu löschen ist.
Wann Sie eine Bewertung hinnehmen müssen, erfahren Sie hier[.
Normalerweise ist der Adressat einer Beschwerde die verursachende Person. Bei Kununu handelt es sich jedoch um eine Plattform, bei der der Bewertende für den Außenstehenden anonym bliebt. Die die Bewertung verfassende Person kann daher – wenn überhaupt – nur unter erschwerten Umständen kontaktiert werden. Sinnvoller ist es, die Beschwerde und Löschungsanfrage an Kununu selbst zu senden. Dabei kann Ihnen ein Anwalt auch notfalls auf dem Klageweg helfen.
Zu empfehlen ist es, Beweise zu sammeln, beispielsweise durch Screenshots von den Bewertungen. Der Anwalt wird mit Ihnen gemeinsam über Löschungs-, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche sprechen und Ihnen bei deren Durchsetzung helfen.
Auch der BGH hat sich mit dem Thema befasst. Er beschränkt die Pflicht zunächst auf eine Anlasskontrolle. Das bedeutet, dass nicht jede abgegebene Bewertung durch die Bewertungsplattform geprüft werden muss. Erst, wenn der Arbeitgeber eine Bewertung bemängelt, besteht eine Prüfungs- bzw. Löschungspflicht des Portals.
Die Prüfung muss ernsthaft und umfassend unter Berücksichtigung aller Umstände durchgeführt werden. Erst dann kann das Portal eine Entscheidung gefallen, die jedoch auch zugunsten der Bewertung ausfallen kann.
Sollten auch Sie mit einer negativen Bewertung konfrontiert sein, melden Sie sich bei uns. Wir lassen die negative Bewertung löschen. Durch unser Rechtsprodukt geht dies besonders schnell und unkompliziert- innerhalb weniger Tage sorgen wir für die Löschung der schlechten Bewertung. Erfahren Sie hier mehr.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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