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Halter von Elektroautos oder auch E-Autos genannt, erhalten trotz gültigen Parkscheins regelmäßig Knöllchen vom Land Berlin. Vermutet wird, dass dies auf einem technischen Fehler der Parkschein-App basiert, sodass es zu diesem Problem kommen konnte.
Obwohl die Halter von den beliebten E-Autos ordnungsgemäß den Parkschein lösten, erhielten sie regelmäßig Knöllchen wegen nicht gezahlter Parkgebühren. Es wird vermutet, dass dies auf einem Fehler der Parkschein App Park Now basiert. Über diese App kann man sich einen digitalen Parkschein über das Smartphone runterladen. Im Anschluss daran kann man diesen dann einlösen.
Das zusätzliche „E“ in den Autokennzeichen der E-Autos führte dazu, dass den Mitarbeitern des Ordnungsamtes die über die App gebuchten Parkscheine nicht angezeigt wurden.
So sollen die Autos im System des Ordnungsamtes trotz gebuchter Parkscheine nicht erschienen sein. Erforderlich wäre hierfür, dass die Kontrolleure ein separates Programm öffnen. Mit diesem System sind jedoch nicht alle Mitarbeiter des Ordnungsamtes vertraut.
Die Polizei hingegen teilte mit, dass das „E“ nur ein Zusatz, aber kein Bestandteil des Kennzeichens von den Elektroautos sei. Daher müsste die eindeutige Zuordnung auch ohne den Buchstaben am Ende funktionieren. Sie versprach jedoch auch, dass die Vielzahl der Beschwerden von Betroffenen E-Autofahrer die Erfassung des Zusatzes ‚E‘ in Zukunft jedoch möglich gemacht wird.
In der Regel genügt es, wenn die Nutzer gegen die erlassene Verwarnungsgeldbescheide den Anhörungsbogen ausfüllen. Eine weitere Möglichkeit wäre es, die Zahlung zu verweigern. Bei dieser Variante wird es oft zu einem Bußgeldverfahren kommen, welches dann den Einspruch ermöglicht. Dann entstehen stets zusätzlich Gebühren und Auslagen, die auf das ursprüngliche Verwarnungsgeld aufgeschlagen werden (mindestens 28,50 Euro).
Wie die Erfahrung bisher zeigte, wurden die Verfahren bei Ausfüllen des Anhörungsbogens in der Konsequenz regelmäßig eingestellt.
Sollten auch Sie einmal zu Unrecht einen Strafzettel bekommen haben, zögern Sie nicht, sich bei uns zu melden. Wir helfen Ihnen weiter und kümmern uns vertrauensvoll um Ihr Anliegen.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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