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Nach Legalisierung der E-Scooter auf den Straßen Deutschland vor knapp 5 Monaten sieht die Bilanz düster aus. Die Straßen sind gefüllt mit E-Scootern, die nicht straßentauglich sind und auch hapert es an der Umsetzung im Straßenverkehr. Mangelnde Ausweismöglichkeiten auf den Straßen und fehlende Zulassungen sind nur ein Teil der Probleme.
Grund dafür ist die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen mit Lenk-/ Haltestange im Straßenverkehr. Die Hersteller der Tertroller müssen seitdem eine allgemeine Betriebserlaubnis beim Kraftfahrtbundesamt beantragen.
Tatsächlich ist s so, dass auf dem deutschen Markt für E-Scooter kaum legale Fahrzeuge zu finden sind. Zwar sind welche zu finden, doch diese sind in der Anschaffung zu teuer, sodass die meisten auf die billigere, nicht legale Variante zurückgreifen.
Insgesamt gibt es drei E-Scooter-Modelle, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Preislich liegen diese bei 790 und 2400 Euro, sodass sie eindeutig im oberen Preissegment anzusiedeln sind.
Das Kraftfahrtbundesamt hat seither bisher neun Betriebserlaubnisse ausgestellt, die grundsätzliche Voraussetzung für die Straßennutzung sind. Fünf davon gingen an verschiedene Sharing-Anbieter, die weiteren vier an Roller-Hersteller. BMW und Metz Mecatech haben Sondergenehmigungen erhalten. Wie man hieraus erkennt, ist bereits das Angebot knapp.
Zurzeit befinden sich geschätzt 280.000 illegale E-Scooter auf den Straßen Deutschland. Viele Nutzer der E-Scooter sind sich nicht bewusst, dass sie diese eigentlich gar nicht benutzen dürfen und ein Bußgeld von bis zu 70 Euro blüht, wenn man ohne Zulassung im Straßenverkehr erwischt wird. Es muss mit einer Strafanzeige gerechnet werden. Daneben kann der E-Scooter beschlagnahmt und ein Punkt in Flensburg eingetragen werden.
Kommt es zudem zu einem Unfall, muss der Fahrer sämtliche Kosten selbst tragen, da private Haftpflichtversicherungen in diesen Fällen nicht einspringen.
Händler kennzeichnen mittlerweile nicht zugelassene E-Scooter zwar dahingehend, dass diese nur auf Privatgelände zu nutzen sind. Dies kommt jedoch viel zu spät. Viel zu viele E-Scooter sind bereits im Umlauf und werden regelmäßig genutzt, ohne dass Benutzer auf die Zulassung besonders achten.
Verbraucher und Käufer der E-Scooter gingen bisher davon aus, dass das Benutzen dieser legal ist, wenn sie verkauft werden.
Bislang wurden Roller verkauft, die die sogenannte Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) durch das Kraftfahrtbundesamt nicht erhalten haben. Erteilt werden können diese bei vielen bisher verkauften Rollern nur nach aufwändigerer technischer Nachrüstung. Es muss dafür nämlich der gleiche Qualitätsstandard sichergestellt werden, wie bei den E-Scootern, die für den Straßenverkehr zugelassen wurden.
Es gibt Hersteller, die eine Nachrüstung anbieten, wenn sich diese lohnt. Müssen tiefergehende Arbeiten vorgenommen werden, übersteigt dies in der Regel die Kosten des Rollers selbst und lohnt sich nicht.
Verbrauchern stehen in diesem Fall dann Gewährleistungs- oder Rücktrittsrechte zu, wenn durch den Verkäufer ein E-Scooter mit Straßenzulassung verkauft werden sollte. Macht der Verbraucher die ihm zustehende Gewährleistungsrechte geltend, dann muss der Verkäufer dem Käufer eine mangelfreie Kaufsache zur Verfügung stellen, also einen E-Scooter mit einer Zulassung zum Straßenverkehr. Die dafür anfallenden Kosten sind durch den Verkäufer zu tragen. Wird eine Nachbesserung abgelehnt oder gelingt sie dem Verkäufer nicht, dann kann der Käufer auf Kosten des Verkäufers die Nachbesserung bei einem anderen Anbieter durchführen lassen und die Kosten von dem Verkäufer ersetzt verlangen.
Alternativ kann der Käufer wegen der mangelnden Straßenzulassung auch vom Kaufvertrag zurücktreten und erhält dann Zug-um-Zug gegen Rückgabe des E-Scooters den Kaufpreis zurück.
LEGAL SMART steht Verbrauchern in allen Fragen des Verbraucherschutzes jederzeit zur Seite, um die ihnen zustehenden Rechte gegenüber Verkäufern durchzusetzen. Wenn Sie Probleme mit dem Erwerb eines E-Scooters haben, sprechen Sie uns gerne unverbindlich an.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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