BGH zum Schadensersatz bei Ausfall des Internetzugangs
In einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 24.01.2013, Az. III […]
Das Landgericht Lüneburg hat mit Urteil vom 14.07.2020 eine Bank zur Zahlung von 1000 Euro Schmerzensgeld verurteilt und verpflichtet einen rechtswidrigen Schufa Eintrag wieder zu widerrufen.
In diesem Artikel erfahren Sie wie es zum Schmerzensgeld gekommen ist!
Der Verbraucher erhielt von einer Bank einen Dispositionskredit. Diesen Dispositionskredit kündigte die Bank unter Fristsetzung aus „wichtigem Grund“ und stützte sich dabei auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Da der Verbraucher den Dispositionskredit ausglich, aber geringfügig (über 20,00 €) immer noch „überzogen“ hatte, kündigte die Bank schließlich die gesamte Kontoverbindung. Noch vor Ende der gesetzten Frist zahlte der Verbraucher alles, auch den Dispositionskredit, vollständig zurück. Die Bank nahm jedoch bereits mit der Kündigung auch eine Negativ-Einmeldung bei der SCHUFA vor.
Eine negative Meldung bei der Schufa ist nur zulässig, wenn eine geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht wurde (Verzug). Außerdem muss sie den gesetzlichen Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 Nr.4 BDSG entsprechen.
Dafür müsste der Schuldner nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sein. Die erste Mahnung müsste mindestens vier Wochen zurückliegen. Außerdem müsste der Schuldner zuvor, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über eine mögliche Berücksichtigung durch eine Auskunftei unterrichtet worden ist und der Schuldner dürfte die Forderung nicht schriftlich bestritten haben.
Rechtstipp: Eine Einmeldung ist nur dann zulässig, wenn für den Einmelder ein berechtigtes Interesse besteht und unter Abwägung der schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person die Interessen des Datenverwenders im Einzelfall überwiegen!
Ein Schufa Eintrag ist ein gravierender Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 Abs.1 GG iVm Art. 1 Abs.1 GG. Daher kann es auch schon bei kurzzeitigen Falscheintragungen zu einem durchaus hohen Schadensersatzanspruch für den Verbraucher kommen.
Das Schwierige bei der Schufa ist, dass man erst von negativen Einträgen erfährt, wenn man eine Auskunft abgeben musste, oder aber ein Kreditbegehren abgelehnt wurde. Jedoch hat man bereits gem. Art. 15 DSGVO einen Auskunftsanspruch gegenüber der Schufa!
Rechtstipp: Gem. Art. 15 DSGVO steht Ihnen, einmal im Jahr, ein vollständiger Anspruch auf Auskunft über personenbezogenen Daten bei Unternehmen und Behörden zu. Aus denen an Sie übermittelten Daten können Sie sofort erkennen, ob falsche, veraltete oder sogar rechtswidrige Daten über Sie gespeichert sind.
Konnten fehlerhafte Einträge nachgewiesen werden, können Betroffene neben dem Löschungsbegehren einen Schadensersatz gegen die Schufa wegen der Falscheintragung geltend machen. Ersatzfähig sind konkrete finanzielle Schäden, die die fehlerhafte Eintragung verursacht hat. Denkbar wäre ein Schadensersatz für einen entgangenen günstigeren Kredit/ oder Wohnung.
Rechtstipp: Es könnte darüber hinaus auch ein Schmerzensgeldanspruch/ immaterieller Schadensersatzanspruch in Betracht kommen!
Seit der Anwendbarkeit der DSGVO ab 25.5.2018 ist die Position betroffener Anspruchsteller weiter gestärkt worden und gem. Art. 82 Abs. 1 DSGVO wurde ein Schadensersatzanspruch für jede Person festgelegt, der ein materieller oder immaterieller Schaden aufgrund eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung entstanden ist.
Das Urteil zeigt deutlich auf, dass schon kurzzeitige Falscheintragungen keine Bagatellen sind und beim Betroffenen zu gravierenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen führen könnte. Art. 81 Abs.1 DSGVO regelt einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz.
Sie haben Probleme mit der Schufa und wissen nicht wie Sie dagegen vorgehen können? Melden Sie sich bei uns! Wir beraten Sie gern und stehen schnell und unkompliziert zur Seite.
Wir helfen Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Rechte gegenüber der Schufa, z.B. bei der Geltendmachung, dass das Berechnungsergebnis des Scorewertes unzutreffend, unrichtig oder einredebehaftet ist, rechtswidrige/ unrichtige Daten erhoben wurden oder, dass es schlicht und einfach an der sachlichen Grundlage für die Scorewertberechnung fehlt.
Ihnen ist wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO oder gegen das BDSG ein Schaden wiederfahren? Wir unterstützen Sie gern bei der Geltendmachung Ihres materiellen oder immateriellen Schadensersatzanspruches.
Lesen Sie auch unseren Beitrag zum Thema: „Schufa muss Amex Eintrag löschen“
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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