BGH: Fitnessstudios müssen Mitgliedsbeiträge zurückzahlen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Mitgliedsbeiträge in Fitnessstudios zurückgezahlt werden müssen, […]
Eine Betreiberin eines Online-Casinos muss nach einem Beschluss des LG Neubrandenburg vom 09.05.2022 den Verlust eines Spielers in Höhe von knapp 13.800 EUR ersetzen (Az. 4 O 264/21). Die Betreiberin habe in Deutschland gegen das weitreichende Verbot des Online-Glückspiels verstoßen gehabt. Einen Anspruch auf das Geld habe die Betreiberin daher nicht!
In einem anderen Beschluss des OLG Frankfurt am Main (Az. 23 U 55/21) wies das OLG darauf hin, dass es eine Berufung zurückweisen werden, und die Online-Casino Betreiberin auch in diesem Fall zur Rückzahlung verpflichtet ist.
Alles was Sie zu diesem Thema wissen müssen, erfahren Sie auf unserem Blog!
Der Kläger mit Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern, hatte beim Online-Glücksspiel zwischen Januar 2021 und April 2021 bei der Beklagten 13.800 EUR verloren. Diesen Betrag forderte er klageweise von der Betreiberin des Online-Casinos zurück – mit Erfolg!
Erfolg hatte der Kläger schon allein deshalb, weil gem. § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags der Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten ist.
Seit dem 1. Juli 2021 gelten zwar Lockerungen bezüglich von Angeboten des Online-Glücksspiels, jedoch gelten die Regelungen nicht rückwirkend.
Anbieter von Online-Glücksspielen müssen in Deutschland darüber hinaus selbstverständlich über eine gültige Lizenz verfügen.
Ist das Online-Glücksspiel nach deutschem Recht verboten, so können Sie es nach § 812 Abs. 1 S. 1 BGB zurückfordern. Bekannte Casinos, die das betreffen könnte sind u.a. Wunderkind, Tipico, Casino Club, sowie 888 Casino.
§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB: „Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.“
Rechtstipp: Auch eine Schadensersatzpflicht nach § 823 BGB kann zum Tragen kommen.
Die Voraussetzungen für den Klageerfolg sind unterschiedlich. Jedoch stehen die Chancen schlechter, wenn die betroffenen Spieler einen Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Darüber hinaus dürfen Spieler nichts von der Illegalität des Online-Casinos gewusst haben und sich nicht in Privatinsolvenz befinden.
Darüber hinaus muss für Spielverluste ab dem 01.07.2021 geprüft werden, ob das Online-Casino über eine Lizenz verfügt.
Grundsätzlich können Spielverluste, die in den letzten zehn Jahren erlitten wurde zurückgefordert werden. Das muss jedoch im Einzelfall geprüft werden. Für Spielverluste der letzten drei Jahre gilt die regelmäßige Verjährungsfrist gem. §§ 195, 199 BGB.
Haben Sie zwischenzeitlich beim gleichen Casino einen Betrag gewonnen, so wird er Ihnen angerechnet. Es muss sich also um einen „echten Verlust“ handeln. Lassen Sie sich von uns gerne beraten!
Die Rückforderung von Online-Glücksspielverlusten hat definitiv Aussicht auf Erfolg, auch wenn seit dem 01.07.2021 das Anbieten von Online-Casinos in Deutschland weitestgehend legal möglich ist.
Selbstverständlich müssen dafür einige Grundvoraussetzungen vorliegen, die wir mit Ihnen in einem Beratungsgespräch gerne besprechen. Wichtig ist vor allem, dass Sie die Verluste nachweisen können. Wir können Ihnen auch dabei helfen den Nachweis zu führen, denn nach der DSGVO haben Sie gegenüber dem Casino einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Spieler-Transaktionslisten!
Wir helfen Ihnen! Ihre Fragen zur Rückforderung verlorener Einsätze beantworten Ihnen gerne. Melden Sie sich bei uns! Wir helfen Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegen die Betreiber von Online-Casinos und vertreten Ihre Interesse vollumfänglich vor Gericht.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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