3D-Druck: Neue Technik, altes Recht – Teil 3
Es könnte so schön sein: 3D-Drucker gekauft, Vorlage heruntergeladen und voilà, […]
Das Oberlandesgericht Celle änderte ein Urteil des Landgerichts Hannover teilweise ab. Das Landgericht hatte ursprünglich befunden, dass eine Notreparatur des beschädigten Fahrzeugs möglich und wirtschaftlich sinnvoll gewesen wäre. Diese Einschätzung wurde jedoch durch die Meinung eines Sachverständigen infrage gestellt. Der Sachverständige argumentierte, dass eine Notreparatur einen erheblichen Aufwand darstellen und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht gerechtfertigt sei. Dieser Auffassung folgte das Oberlandesgericht Celle, indem es anerkannte, dass die Geschädigte als Laie nicht in der Lage gewesen wäre, die Möglichkeit und Wirtschaftlichkeit einer Notreparatur zu beurteilen.
Das Urteil unterstreicht die Schadensminderungspflicht gemäß § 249 Abs. 2 BGB. Demnach sind Geschädigte verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Die Kosten, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten als notwendig erachten würde, sind zu ersetzen. In diesem Zusammenhang konnte der Beklagte nicht beweisen, dass die Klägerin ihre Schadensminderungspflicht verletzt hatte. Diese Erkenntnis stärkt die Position der Geschädigten, indem sie betont, dass die Beweislast in Bezug auf einen möglichen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht beim Schädiger liegt
Das Gericht legte drei wesentliche Aspekte fest:
Das Urteil des OLG Celle betont das Recht der Geschädigten, sich auf die Einschätzungen von Sachverständigen zu verlassen. Im konkreten Fall hatte die Klägerin Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten, da sie der Empfehlung ihres Sachverständigen folgte. Der Beklagte konnte nicht nachweisen, dass die Kosten unverhältnismäßig waren.
Das Urteil des OLG Celle zeigt deutlich, dass die Beurteilung der Angemessenheit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall nicht nur eine Frage der absoluten Zahlen ist, sondern auch eine Frage der Umstände des Einzelfalls und der Expertenmeinung. Die Entscheidung stellt klar, dass Geschädigte nicht automatisch zur günstigsten Option verpflichtet sind, sondern dass eine individuelle Beurteilung des jeweiligen Falles erforderlich ist.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOREs könnte so schön sein: 3D-Drucker gekauft, Vorlage heruntergeladen und voilà, […]
Bereits im März 2016 hatte die Bundesregierung unter Bezugnahme auf die […]
Der u. a. für den Schutz des Persönlichkeitsrechts und Ansprüche aus […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Machen Sie keine Kompromisse. Lassen Sie Ihren Vertrag anwaltlich prüfen, bevor Sie ihn unterschreiben. Professionell und zum Festpreis.
Schützen Sie Ihren Namen oder Ihr Produkt oder Dienstleistung durch eine Eintragung im Markenregister mit Ihrer eigenen Marke
Sie haben eine Filesharing Abmahnung erhalten? Lassen Sie sich vom Profi verteidigen und reduzieren Sie Ihre Kosten.
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.