Reiseveranstalter haftet nicht für Insolvenz der Fluggesellschaft
Das AG München entschied nun mit Urteil von 23.04.2021 (Az. 158 […]
Verkehrsunfälle sind sehr ärgerlich. Neben einem Sachschaden gibt es womöglich noch Personenschäden, ganz zu schweigen von der ganzen Zeit, den Nerven und dem Aufwand, seine Ansprüche beim Unfallgegner bzw. dessen Versicherung durchzusetzen. Bei der Durchsetzung der Ansprüche braucht mal vor allem eines: Geduld. Die Versicherungen lassen sich oft Zeit mit der Regulierung des Schadens. Doch auch dies hat zeitliche Grenzen, unendlich lange Prüffristen sind den Betroffenen nicht zuzumuten.
Die Versicherungsgesellschaften wollen vor der Regulierung von Verkehrsunfällen genau prüfen, ob sie wirklich zu einer Zahlung verpflichtet sind. Daher verlangen sie viele Informationen zum Unfallhergang und nehmen Einsicht in die Ermittlungsakten.
Die Rechtsprechung hält Fristen von 4-6 Wochen für angemessen.
Im aktuellen Urteil des OLG Celle vom 23.07.2019 (14 U 180/18) heißt es: „Diese liegt üblicherweise bei vier bis sechs Wochen […]. Eine solche 6-wöchige Frist …“.
Diese Formulierung ist äußerst unglücklich formuliert, da sie doch suggeriert, dass die Frist 6 Wochen betrage. Im hiesigen Fall jedenfalls nimmt das OLG Celle 6 Wochen an, da ein erheblicher Fahrzeugschaden entstanden ist und drei Feiertage in die Frist fielen.
Die Frist beginnt mit der Unfallanzeige bei der Versicherung.
In einer früheren Entscheidung hat das OLG Celle zu Verkehrsunfällen entschieden (Beschl. v. 18.09.2013 – 3 W 46/13):
„Verzug der Haftpflichtversicherung nach Ablauf der angemessenen Prüfungsfrist von 6 Wochen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass diese bis zu jenem Zeitpunkt noch keine Einsicht in die Ermittlungsakten hat nehmen können. Denn der Haftpflichtversicherer kann sich über seinen Versicherungsnehmer bzw. evtl. mitversicherte Personen über den Sachverhalt unterrichten. Die Entscheidung der Eintrittspflicht von einer vorherigen Einsicht in die Ermittlungsakten abhängig zu machen, ist grundsätzlich nicht geboten bzw. erforderlich, zumal mit einer Akteneinsicht erfahrungsgemäß oft erst nach Monaten zu rechnen ist und ein entsprechendes Zuwarten den berechtigten Interessen des Geschädigten an einer raschen Regulierung zuwiderlaufen würde […].“
Die Versicherung darf sich bei der Regulierung der Verkehrsunfälle also nicht damit rausreden, dass sie noch nicht in die Ermittlungsakten gucken konnte.
Wie eingangs schon gesagt: Geduld ist gefragt. Dass sich die Versicherung mit dem Antworten und Zahlen Zeit lässt, ist leider Normalität. Man sollte dann aber nicht einknicken, sondern hartnäckig bleiben und immer wieder nachfragen.
Immer hilfreich ist die Konsultation eines Anwalts. Dieser weiß nicht nur, welche Summen und Posten man bei der Versicherung einfordern kann, sondern auch, wie man diese dazu bekommt, zu bezahlen.
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Wir berichteten erst kürzlich darüber, wie Sie sich nach Verkehrsunfällenrichtig verhalten müssen.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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