PKW-Kreditwiderruf: Bereits ein Fehler reicht!
Es gibt verschiedene Gründe, sich von einem PKW-Kreditvertrag lösen zu wollen: […]
Verkehrsunfälle sind sehr ärgerlich. Neben einem Sachschaden gibt es womöglich noch Personenschäden, ganz zu schweigen von der ganzen Zeit, den Nerven und dem Aufwand, seine Ansprüche beim Unfallgegner bzw. dessen Versicherung durchzusetzen. Bei der Durchsetzung der Ansprüche braucht mal vor allem eines: Geduld. Die Versicherungen lassen sich oft Zeit mit der Regulierung des Schadens. Doch auch dies hat zeitliche Grenzen, unendlich lange Prüffristen sind den Betroffenen nicht zuzumuten.
Die Versicherungsgesellschaften wollen vor der Regulierung von Verkehrsunfällen genau prüfen, ob sie wirklich zu einer Zahlung verpflichtet sind. Daher verlangen sie viele Informationen zum Unfallhergang und nehmen Einsicht in die Ermittlungsakten.
Die Rechtsprechung hält Fristen von 4-6 Wochen für angemessen.
Im aktuellen Urteil des OLG Celle vom 23.07.2019 (14 U 180/18) heißt es: „Diese liegt üblicherweise bei vier bis sechs Wochen […]. Eine solche 6-wöchige Frist …“.
Diese Formulierung ist äußerst unglücklich formuliert, da sie doch suggeriert, dass die Frist 6 Wochen betrage. Im hiesigen Fall jedenfalls nimmt das OLG Celle 6 Wochen an, da ein erheblicher Fahrzeugschaden entstanden ist und drei Feiertage in die Frist fielen.
Die Frist beginnt mit der Unfallanzeige bei der Versicherung.
In einer früheren Entscheidung hat das OLG Celle zu Verkehrsunfällen entschieden (Beschl. v. 18.09.2013 – 3 W 46/13):
„Verzug der Haftpflichtversicherung nach Ablauf der angemessenen Prüfungsfrist von 6 Wochen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass diese bis zu jenem Zeitpunkt noch keine Einsicht in die Ermittlungsakten hat nehmen können. Denn der Haftpflichtversicherer kann sich über seinen Versicherungsnehmer bzw. evtl. mitversicherte Personen über den Sachverhalt unterrichten. Die Entscheidung der Eintrittspflicht von einer vorherigen Einsicht in die Ermittlungsakten abhängig zu machen, ist grundsätzlich nicht geboten bzw. erforderlich, zumal mit einer Akteneinsicht erfahrungsgemäß oft erst nach Monaten zu rechnen ist und ein entsprechendes Zuwarten den berechtigten Interessen des Geschädigten an einer raschen Regulierung zuwiderlaufen würde […].“
Die Versicherung darf sich bei der Regulierung der Verkehrsunfälle also nicht damit rausreden, dass sie noch nicht in die Ermittlungsakten gucken konnte.
Wie eingangs schon gesagt: Geduld ist gefragt. Dass sich die Versicherung mit dem Antworten und Zahlen Zeit lässt, ist leider Normalität. Man sollte dann aber nicht einknicken, sondern hartnäckig bleiben und immer wieder nachfragen.
Immer hilfreich ist die Konsultation eines Anwalts. Dieser weiß nicht nur, welche Summen und Posten man bei der Versicherung einfordern kann, sondern auch, wie man diese dazu bekommt, zu bezahlen.
Wir bieten Ihnen einen unkomplizierten Service zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche an: Sie melden uns Ihren Unfallschaden und wir setzen Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung durch. Das ist für Sie kostenfrei – die Versicherung muss die Kosten übernehmen. Informieren Sie sich hier.
Wir berichteten erst kürzlich darüber, wie Sie sich nach Verkehrsunfällenrichtig verhalten müssen.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOREs gibt verschiedene Gründe, sich von einem PKW-Kreditvertrag lösen zu wollen: […]
Das Oberlandesgericht Hamm entschied am 15.07.2020 (Beschl. v. 15.07.2020, Az. 20W […]
Cookie-Einwilligungen sind ein nerviges Thema. Eigentlich sollen die Banner die Rechte […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Lassen Sie sich umfassend und invidiuell beraten zu Ihrer rechtlichen Frage. Fast 85% aller rechtlichen Probleme lassen sich bereits mit der anwaltlichen Erstberatung klären.
Schützen Sie Ihren guten Namen und Ihre Online-Reputation und lassen Sie negative Einträge bei Google + Co. löschen.
Sie haben eine Filesharing Abmahnung erhalten? Lassen Sie sich vom Profi verteidigen und reduzieren Sie Ihre Kosten.
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.