Wie verhält man sich bei einem Verkehrsunfall richtig?
Es ist schnell passiert: ein Telefon klingelt, die Kinder schreien auf […]
Es ist schnell passiert und es kommt immer zum unpassendem Zeitpunkt: ein Verkehrsunfall.
Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, wie Sie sich bei einem Verkehrsunfall richtig verhalten!
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Kommt es zu einem Zusammenstoß, sollten Sie zunächst die Ruhe bewahren und anhalten. Vor allem bei einem „kleiner Kratzer“ sollten Sie auf keinen Fall weiterfahren. Damit begehen Sie gem. § 142 StGB Unfallflucht und sehen sich einem Strafverfahren ausgesetzt.
Danach sollten Sie die Unfallstelle absichern, damit eine weitere Gefährdung des Straßenverkehrs (und damit weitere Unfälle) verhindert werden.
Das bedeutet: Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen und das Warndreieck aufstellen.
Innerorts muss man das Warndreieck ungefähr 50 m entfernt vom Unfallort aufstellen. Hat sich der Unfall auf einer Landstraße ereignet, sollte es in 100 m Entfernung aufgestellt werden und auf einer Autobahn in 200 m Entfernung.
Rufen Sie dann am besten immer die Polizei herbei, die den Unfall protokolliert und Ihnen den polizeilichen Unfallbericht übergibt. Die Polizei gibt auch eine erste Einschätzung über die Schuldfrage ab. Das ist aber nicht bindend. Es stellt nur eine erste Einschätzung der Polizei dar.
Rechtstipp: Anwälte und Versicherungen können die Schuldfrage nochmal ganz anders deuten als die Polizei. Und das letzte Wort haben hier sowieso die Gerichte.
Daher sollten Sie am besten einen Anwalt beauftragen und sich gut beraten lassen. Der Anwalt wird entweder einen Sachverständigen oder die entsprechende Werkstatt aufzusuchen, um ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag, je nach Schadenhöhe, erstellen zu lassen. Diese reicht dann der Anwalt bei der Versicherung des Unfallgegners ein, um für Sie den Sachschaden am Fahrzeug als Schadensersatz geltend zu machen.
Das Gesetz sieht in den §§ 142 StGB und 34 StVO vor, dass alle Unfallbeteiligten dem Unfallgegner mitzuteilen haben, in welcher Art und Weise man an den Unfall beteiligt ist, den Namen, die Anschrift und das Kennzeichen, sowie Angaben zur Haftpflichtversicherung.
Rechtstipp: Gab es eventuell Zeugen am Unfallort, empfiehlt es sich die Namen und die Anschrift mit diesen Personen auszutauschen. Notieren Sie sich auch kurz den Tag und die Uhrzeit des Unfalls! Das kann später nützlich sein.
Nach einem Unfall kommt es nicht selten auch zu Gesundheitsschäden (Brüche, Verspannungen, Schmerzen). Lassen Sie sich immer von einem Arzt behandeln und einen Behandlungsbericht aushändigen.
Rechtstipp: Wenn Sie aufgrund der Verletzung auch krankgeschrieben wurden, raten wir Ihnen alle Nachweise zu sammeln und Kopien anzufertigen. Ihr Anwalt kann diese bei der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruch gebrauchen.
Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich dabei immer nach der Schwere des Gesundheitsschadens.
Die Kosten Ihres Anwalts hat der Verursacher des Unfalls zu tragen. Sollte es zu einer Teilung der Schuld kommen (Quotelung), wenn bspw. der Gegner die Kosten in Höhe von 70% zu tragen hat, dann zahlt der Gegner auch die Kosten des Anwalts in dieser Höhe und den Rest Sie als Auftraggeber des Anwalts.
Rechtstipp: Die Erfahrung zeigt, dass Personen ohne anwaltlichen Beistand viele Fehler machen. Die Versicherungen nutzen die Unerfahrenheit oder Unwissenheit aus und versuchen viele Ihrer rechtmäßig Ihnen zustehenden Ansprüche zu Unrecht zu kürzen.
Ein Verkehrsunfall ist für Geschädigte immer sehr ärgerlich. Denn neben den Absprachen mit der Kfz Werkstatt und Gutachter kommt auf Geschädigte regelmäßig eine umfassende Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung zu, die in jedem Fall sehr viel Zeit kostet.
Und viele Versicherungen weigern sich den Schaden vollständig zu regulieren oder verzögern Zahlungen zur Reparatur oder Wiederbeschaffung des Fahrzeuges ganz erheblich.
Darüber hinaus machen Geschädigte oft nicht alle Schäden gegenüber der Versicherung geltend, die sie geltend machen können. Und hierdurch verschenken Sie dann oft bares Geld.
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Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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