Instagram: Müssen Tap-Tags als Werbung markiert werden?
Der BGH muss über eine wichtige Frage entscheiden, die besonders für […]
Wenn es um ihr Magenta-Monopol geht, kennt die Deutsche Telekom AG keinen Spaß und verteidigt ihre Marke mit allen Mitteln.
Auch wenn die Farbe in einer ganz anderen Branche verwendet werden soll, geht die Telekom dagegen vor.
Das Start-up-Unternehmen Lemonade im Bereich des Versicherungswesens aus den USA beantragte beim EU-Amt für geistiges Eigentum, die Marke „Magenta“ der Deutsche Telekom für ungültig erklären zu lassen.
Zudem beantrage es beim Deutschen Patent- und Markenamt, dass der Anspruch des Konzerns auf die Farbe Magenta zumindest im Bereich Versicherungsrecht widerrufen wird.
Die allseits bekannte Farbe Magenta-Rot ist Erkennungsmerkmal der Deutschen Telekom. Sie ließ den Pink-Ton im Jahr 1995 beim Deutschen Patentamt unter der Bezeichnung „konturlose Farbmarke“ schützen.
Experten schätzen den Marktwert der Farbe Magenta auf einen Milliardenbetrag, da es sich um eine enorm leicht wiederzuerkennende Farbe handelt und unmittelbar mit etwas bestimmtem assoziiert wird – in diesem Fall mit der Deutschen Telekom.
Der Rechtsstreit gegen Lemonade begann bereits im vergangenen Jahr. Das amerikanische Versicherungsunternehmen trat bereits seit seiner Gründung im Jahr 2015 mit der Farbe auf, zunächst in den Staaten. Im Juni diesen Jahres weitete das Unternehmen sich aus und errichtete einen Sitz in Deutschland. Den Farbton Magenta-Pink behielten sie bei.
Kaum gestartet, folgte die Reaktion der Deutschen Telekom. Sie beantragte erfolgreich beim Landesgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung und forderte Lemonade dazu auf, die Farbe aus all ihren Vermögenswerten zu entfernen.
Lemonade entfernte die Farbe aus seinem Internet-Auftritt, unterschrieb jedoch nicht die von der Telekom geforderte Unterlassungserklärung.
Das Unternehmen wirbt zwar nunmehr mit einem Rot-Ton anstatt des Magenta-Pinks. Allerdings ficht Lemonade das Magenta-Monopol an und beantragte, die Farbmarke „Magenta“ für nichtig zu erklären. Es sei nicht nachvollziehbar, wieso nicht andere Unternehmen aus anderen Branchen die Nutzung der Farbe untersagt werde.
Die Telekom ist jedoch der Ansicht, dass die Farbe Magenta über das klassische Branchenumfeld hinaus erkannt werde und für den Unternehmenserfolg nicht mehr wegzudenken sei und für diesen einen großen Anteil beitrage.
Die Farbe erstreckt sich auf das gesamte Corporate Design. So sind Briefköpfe und Produktnamen von dieser Farbe geprägt und auch die Website ist in dieser Farbe gestaltet.
In Österreich tritt der Konzern gegenüber Kunden nur noch unter dem Namen „Magenta“ auf.
Auch hier berichteten wir bereits über Markenstreitigkeiten.
Die geschützten (Farb-)Marken können für das Unternehmen Milliarden wert sein. So sind das Milka-Lila, das Nivea-Blau und das Sparkassen-Rot unverkennbare Symbole für das Unternehmen geworden und die Verbraucher erkennen die Marke sofort wieder, auch dann, wenn noch gar kein Produkt zu sehen ist.
Bereits im Jahr 2003 untersagten die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) dem Wettbewerber Mobilcom die Nutzung der Farbe für sich und ihre Werbekampagnen. Das Urteil hatte weitreichende Folgen, da damit nunmehr alle Unternehmen der Telekommunikationsbranche betroffen waren und indirekt auch ihnen die Nutzung von Magenta untersagt wurde. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Verwechslungsgefahr enorm hoch sei.
Nicht nur einmal mahnte die Deutsche Telekom auch branchenfremde und nichtkonkurrierende Unternehmen wegen Benutzung der Magenta-Farbe ab und strengte Unterlassungsklage an. So traf es auch einen Tech-Blog aus den USA, ein niederländisches Unternehmen, das Rechnungen erstellt oder ein britisches Softwarehaus.
Der Lemonade-Chef Schreiber ist über die Taktikten des Telekommunikations-Konzerns empört. Schließlich habe die Deutsche Telekom den Farbton nicht erfunden. Vielmehr sei eine Standard Farbe, die schon jeder Drucker als Grundton hat. In der Versicherungsbranche sei die Farbe bereits vielfach mit Lemonade assoziiert und losgelöst von der Telekom.
Zwar assoziieren deutsche Nutzer von Telekommunikations-Dienstleistungen diese Farbe in der Regel mit der Deutschen Telekom. Allerdings ist nicht eindeutig, ob dies für alle anderen europäischen Staaten ebenfalls gelte. Erst kann uneindeutig ist es, ob die Assoziation für andere Produktkategorien gilt.
Gegenüber dem EU-Amt für geistiges Eigentum in Alicante argumentierte Lemonade, dass selbst wenn die Telekom eine durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft nachweisen könnte, die Unionsmarke dennoch nicht eingetragen werden durfte. Die Telekom hätte vielmehr nachweisen müssen, dass Magenta EU-weit von den Verbrauchern als Hinweis auf die Telekom verstanden werden musste. Die Farbmarke sei daher für nichtig zu erklären.
Es bleibt abzuwarten, wie das EU-Amt darüber entscheidet. Der Antrag selbst gingt am 16 Oktober 2019 dort ein. Der Antrag beim Deutschen Patentamt wurde am 10. September 2019 eingereicht. Es handelt sich hierbei um umfangreiche Verfahren, die Zeit in Anspruch nehmen werden. Demnach ist eine Entscheidung noch nicht absehbar.
Die Verletzung des Markenrechts kann nicht anhand von vorgegebenen Kriterien pauschal angenommen werden, sondern muss einzelfallabhängig getroffen werden. Dabei kommt es auf die Auffassung des Verkehrs und damit vor allem auf die Bekanntheit der Marke an.
Bei Fragen zur Verwendung von Marken, Abmahnungen und allgemein dem Markenrecht können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir helfen Ihnen gerne!
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTORDer BGH muss über eine wichtige Frage entscheiden, die besonders für […]
Der BGH hat mit Urteil vom 17.12.2020 ( Az. I ZR […]
Am Valentinstag gab es tolles Geschenk des BGH (Az. I ZR […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Schützen Sie Ihre Marke auch über die gesetzliche Schutzfrist von 10 Jahren hinaus. Verlängern Sie Ihren Markenschutz einfach online.
Schützen Sie Ihren guten Namen und Ihre Online-Reputation und lassen Sie negative Einträge bei Google + Co. löschen.
Wenn Sie als Künstler in der Öffentlichkeit stehen können Sie Ihren Künstlernamen eintragen lassen und Ihre Privatsphäre schützen
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.