Kündigungsfalle: Datenschutzverstoß
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Über den IDO Interessenverband berichten wir immer wieder, auch dieses Jahr schon mehrfach, z.B. hier und hier. Jedes Mal geht es um seine Abmahnungen. Diese stehen in der Kritik und sollen teilweise rechtsmissbräuchlich sein. Aktuell fordert der IDO Interessenverband wieder hohe Vertragsstrafen ein. Wir erklären, was Sie darüber wissen müssen.
Der „IDO Verband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.“ setzt sich für die Umsetzung und Einhaltung des Rechts ein. Dabei geht er im Namen seiner Mitglieder gegen Wettbewerbsverstöße von Mitbewerbern vor. Er spricht für sie Abmahnungen aus und setzt Vertragsstrafen durch. Thema sind zum Beispiel immer wieder Fehler in Widerrufsbelehrungen und AGB. Beliebt ist aktuell unter anderem ein fehlender Link zur OS Plattform, den alle Händler in ihre Angebote einfügen müssen.
Ein Umstand, an dem die Rechtmäßigkeit der Abmahnungen des IDO Interessenverbandes scheitern kann, ist, dass er womöglich gar nicht dazu befugt ist, Abmahnungen auszusprechen. So haben auch schon Gerichte entschieden. Der Grund dafür liegt in § 8 Abs. 2 Nr. 2 UWG, der eine bestimmte Mitgliederzahl vorschreibt, die der Interessenverband unter umständen nicht einhält, weil er viele passive Mitglieder hat und über die aktiven Mitglieder nicht eindeutig Auskunft erteilt hat.
Es gibt zudem Gerichtsentscheidungen, in denen die Abmahnungen des IDO Interessenverbandes als rechtsmissbräuchlich eingestuft wurden, weil der IDO Interessenverband seine eigenen Mitglieder selbst nicht kontrolliere und abmahne
Wenn der IDO Interessenverband Anmahnungen verschickt, fordert er neben der Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Darin verpflichtet sich der Abgemahnte, dass er eine bestimmte Vertragsstrafe zahlen muss, wenn er das vorgeworfene Verhalten wiederholt. Es wird also ein Vertrag geschlossen, bei dessen Bruch der Abgemahnte blechen muss. Diese Vertragsstrafen sind meist vierstellige Beträge, tun also richtig weh. Beim IDO Interessenverband bewegen sie sich etwa zwischen 3000 und 5000 Euro.
Wer eine Abmahnung vom IDO Interessenverband erhalten hat, sollte diese zwar ernst nehmen und die Fristen im Auge behalten, diese aber auch nicht vorschnell als berechtigt einstufen, die Anwaltskosten bezahlen und die Unterlassungserklärung unterschreiben.
Wie bereits eben erklärt, sind die Abmahnungen des Interessenverbandes nicht immer rechtmäßig und es bestehen daher recht gute Chancen, die Abmahnungen beseitigen oder zumindest die Folgen einschränken zu können. Oftmals sind die beigefügten Unterlassungserklärungen viel zu weitreichend und sollten daher nicht unterschrieben werden. Mit diesen bindet man sich für Jahrzehnte an den Vertrag und muss sehr hohe Strafen zahlen, wenn man denselben Fehler wie in der Abmahnung noch mal begeht. Und eben weil die Strafen so hoch sind, kontrolliert der Interessenverband natürlich auch die Einhaltung der Verträge. Daher kommt es aktuell auch zu den vielen Forderungen.
Bevor man eine vierstellige Summe an den IDO Interessenverband zahlt, sollte die Berechtigung dieser Forderung überprüft werden. Dies gilt nicht nur, weil es sich um viel Geld handelt, sondern weil es immer wieder zur Einforderung des Geldes wegen neuer Verstöße kommen kann. Auch muss geprüft werden, ob überhaupt ein Verstoß vorliegt. Tut er das nicht, so muss auch keine Strafe gezahlt werden.
Dennoch sollte die Forderung ernstgenommen und durch einen erfahrenen Rechtsanwalt geprüft werden. Er kann die Rechtmäßigkeit prüfen und eine Verteidigungsstrategie entwickeln.
Dann bewahren Sie Ruhe und nehmen Sie selbst keinen Kontakt zum IDO Interessenverband auf, sondern kontaktieren zeitnah einen Anwalt. Dieser wird sich den Sachverhalt anschauen und prüfen, wie man gegen die Forderungen vorgehen kann. Gerade bei den Abmahnungen des Verbandes gibt es rechtlich so einige Probleme, die die Abmahnungen angreifbar machen und die Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung steigern.
Wir prüfen Ihre Abmahnung und Unterlassungserklärung und helfen Ihnen, sich gegen die Forderungen des IDO Interessenverbandes zu verteidigen! Wenden Sie sich dafür einfach an unsere Kanzlei.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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