Vorerst kein Look Around in Deutschland

Guido Kluck, LL.M. | 21. August 2019

Google ist mit seiner Street View-Funktion absoluter Platzhirsch auf dem Markt. Apple will sich an dem Markt nun beteiligen und Apple Maps um die Look Around-Funktion erweitern.

Was ist Look Around?

Google Maps biete mit Street View schon seit Jahren die Möglichkeit, virtuell in den Straßen verschiedenster Städte und Länder spazieren zu gehen. Apple will diesen Service nun unter dem Namen Look Around auch einführen.

Die Autos mit den Kameras auf dem Dach kennen wir bereits von Google. Nun schickt auch Apple sie durch deutsche Straßen. Die Fahrten finden von Juli bis September in allen 16 Bundesländern statt und sollen viele Städte und auch ganze Landkreise erfassen.

Darf Apple das?

Schon Google löste große Diskussionen mit seinem Street View aus. In den 3D-Ansichten deutscher Städte sind sämtliche Autokennzeichen und Gesichter verpixelt. Außerdem können Eigentümer von Häusern diese unkenntlich machen lassen.

So wird es auch Apple machen. Auch wenn noch nicht feststeht, wann und ob überhaupt die Bilder von den aktuell stattfindenden Fahrten veröffentlicht werden, kann schon jetzt Widerspruch eingelegt werden.Dafür gibt es bei Apple eine Infoseite mit einer Kontakt-E-Mail-Adresse. Sofern eine durchgängige Verpixelung (Blurring) der Gesichter erfolgt, wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG nicht verletzt.

Das Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht schreibt auf seiner Webseite, dass Apple im Vorfeld auf die Behörde zugekommen sei und ihr ein Konzept vorgelegt hätte, auf dem sich keine aufsichtsrechtlichen Tätigkeiten ergeben haben. Die Bilder sollen stark verschlüsselt und nicht an Dritte weitergegeben werden.

Wenn Sie Fragen zu rechtlichen Gesichtspunkten von Look Around haben oder andere Fragen zum Datenschutzrecht haben, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir helfen Ihnen gerne!

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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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