eBay startet Petition gegen Vertriebsbeschränkungen im Internet
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Paket-Betrug und Weihnachtszeit: Online-Händler und Paketdienstleister arbeite auf Hochtouren, um alle Pakete möglichst rechtzeitig abzuliefern. Gerade in der Vorweihnachtszeit gehen mehr Bestellungen ein, als im ganzen Jahr getätigt werden.
Doch um diese Zeit geht nicht nur Geschenkbestellungen raus. Auf Grund des erhöhten Bestellaufkommens schlagen auch immer wieder Paket-Betrüger zu. Nicht nur in der Weihnachtszeit schlagen Paket-Betrüger zu. Der Betrug ist ganzjährig zu beobachten.
Auch die Polizei warnt vor der altbekannten, aber immer wiederkehrenden Betrugsmasche. Es gilt einiges zu beachten, um nicht mit zivilrechtlichen Folgen konfrontiert zu werden.
Paket-Betrüger nutzen die Hilfsbereitschaft Ihrer Nachbarn aus und verfolgen in der Regel im dasselbe Schema:
Sie bestellen Ware unter einem falschen Namen und der dazugehörigen Adresse und fangen die Sendung dann beim Paketboten ab.
Das Vorgehen zeichnet sich oftmals auch dadurch aus, dass der Betrüger unter falschem Namen und falscher Adresse eine Bestellung aufgibt und sodann den entsprechenden Namen an eine leerstehende Wohnung klebt bzw. das Schild am Briefkasten manipuliert. Der Zusteller, der niemanden vorfinden wird, gibt das Paket beim Nachbarn ab. Im Anschluss holt dieser den Abholschein aus dem Briefkasten und holt das Paket beim Nachbarn ab.
Auf Grund der mitgeteilten Sendungsnummer ist für Paket-Betrüger ohne Umstände nachzuvollziehen, wo sich die Sendung befindet. So können sie ganz genau verfolgen, wo das Paket abgegeben wurde.
Das nichtsahnende Opfer wird zum letzten namentlich bekannten Empfänger, erhält häufig die Rechnung und muss im schlimmsten Fall die Ware bezahlen.
Das ein Paket bei Ihnen abgegeben werde soll, ist keine Seltenheit. Oftmals besteht ein Vertrauensverhältnis in der Nachbarschaft, sodass die Annahme eines Pakets kein Problem darstellt.
Paket-Betrüger klingeln dann bei dem Empfänger des Pakets und versuchen unter Vorwänden, an das Paket zu kommen. Oftmals geben sie sich als Freunde und Bekannte des eigentlichen Empfängers aus, um so an das Paket zu gelangen. Gerade in Mehrfamilienhäusern ist dies keine Seltenheit, da auf Grund der Anonymität die Identität selten näher hinterfragt wird.
Daher sollten Sie vorsichtig sein, wenn sie Pakete für andere annehmen, insbesondere dann, wenn Sie diesen selbst nicht kennen und auch keinerlei Kontakt zu Bekannten desjenigen haben.
Wir empfehlen daher, Pakete nur dann anzunehmen, wenn Sie den Nachbarn persönlich kennen und das Paket auch nur an Ihnen bekannte Personen herausgeben.
Falls Sie doch einmal ein fremdes Paket angenommen haben, ist zu raten, sich immer die Abholkarte und den Ausweis des Abholers zeigen zu lassen, wenn dieser Ihnen nicht bekannt vorkommt. Gleich Sie sämtliche Daten darauf ab und händigen Sie das Paket erst dann aus. Heben Sie die Abholkarte gut auf, um im Ernstfall einen Nachweis zu haben, dass Sie das Paket herausgegeben haben.
Sollte Ihnen die Situation seltsam vorkommen, verweigern Sie die Herausgabe des Pakets und kontaktieren Sie den Versender. Zur Sicherheit können Sie die Polizei rufen.
Durch die Herausgabe des Pakets an einen Betrüger machen Sie sich nicht strafbar und es bestehen keine Schadensersatzforderungen gegen Sie. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn Ihr Nachbar Sie ausdrücklich beauftragt hat, Pakete in seinem Namen anzunehmen. Doch auch hier ist eine Einzelfallbetrachtung unumgänglich, um ein etwaiges Verschulden Ihrerseits annehmen zu können.
Hier berichteten wir ebenfalls zum Paketversand und weiteren Problemen, die auftreten können.
Sollten Sie doch einmal auf einen Paket-Betrug reingefallen sein, stehen Sie nicht ohne Hilfe dar. Nachbarn und Betroffene können sich gegen Paket-Betrug mit unterschiedlichen Möglichkeiten wehren.
Es handelt sich dabei um einen Betrugsfall im Sinne des § 263 StGB, wobei der Täter versucht, durch arglistige Täuschung Waren oder Dienstleistungen zu erlangen, ohne dafür zu bezahlen. Dabei handelt es sich um eine Straftat, sodass Sie eine Strafanzeige gegen Unbekannt stellen sollten.
Sie sollten die Waren keineswegs bezahlen, wenn Sie diese nicht selbst bestellt haben. Vielmehr sollten spätestens jetzt den Händler kontaktieren und die Situation erklären.
Im Betrugsfall muss das Unternehmen beweisen, dass Sie die Ware bestellt haben. Diesen Beweis wird das Unternehmen nicht erbringen können, wenn Sie die Ware nicht bestellt haben, sodass Sie auf dieser Seite nichts zu befürchten haben.
Sie sollten zudem überprüfen, ob sonstige Daten missbraucht worden sind, indem Sie Ihre Online-Accounts und Kontoauszüge auf Unstimmigkeiten überprüfen.
Sollten Sie Opfer eines Paket-Betrugs geworden sein, helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns auf www.legalsmart.de!
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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