Urteil des OLG Celle: Neue Maßstäbe bei Mietwagenkosten nach Unfällen
Das Oberlandesgericht Celle änderte ein Urteil des Landgerichts Hannover teilweise ab. […]
Wurden Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt – ganz gleich, ob Sie Schuld haben oder Geschädigter sind – heißt es zunächst, Ruhe bewahren.
Zunächst sollten Sie anhalten und den Unfallort sichern, da sie hierzu gesetzlich verpflichtet sind. Sollte es Ihnen möglich sein, ist das Anhalten auf dem Seitenstreifen anzuraten. So gefährden Sie sich und die übrigen Verkehrsteilnehmer so wenig wie möglich.
Außerdem sollten Sie folgende Punkte beachten:
Die Sicherung des Unfallortes können Sie mithilfe der Warnblinkanlage erreichen.
Auch wenn derzeit noch keine Pflicht zum Tragen einer Warnweste besteht, ist dazu zu raten. Nur so können Sie sichergehen, dass die kommenden Autofahrer auf Sie und die Unfallstelle aufmerksam werden.
Stellen Sie das Warndreieck auf. Achten Sie darauf, dass zwischen Unfallstelle und Warndreieck eine angemessene Distanz liegt, um den weiteren Verkehrsteilnehmern das Langsamfahren bzw. das Anhalten rechtzeitig zu ermöglichen.
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist eine Distanz von 50 Metern angemessen. Auf Landstraßen sollten etwa 100 Metern Abstand eingehalten werden. Auf Autobahnen sollte mindestens ein Abstand von 150 Metern (3 Begrenzungspfosten) eingehalten werden.
Sollte es Verletzte geben, müssen Sie erste Hilfe leisten und den Notruf kontaktieren. Wählen Sie die 112 oder die 110.
Auch sollte die Polizei benachrichtigt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Personenschäden oder hohe Sachschäden gegeben sind oder wenn die Schuldfrage ungeklärt ist. Zugeständnisse sollten Sie jedoch zu keiner Zeit machen, da diese gegen Sie verwendet werden können.
Sichern Sie Beweise, indem Sie die Unfallstelle und die Fahrzeuge aller Beteiligten fotografieren und sich die Kennzeichen notieren. Auch sollten Sie die Personendaten aller Unfallbeteiligten aufschreiben. Dies kann für die Versicherung von Bedeutung sein.
Wurden Sie durch den Unfall verletzt, sollten auch Sie sich zeitnah um medizinische Behandlung bemühen.
Um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, sollten Sie einen Rechtsanwalt zurate ziehen und diesen mit ihrem Fall beauftragen. Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann Ihr Anliegen bestmöglich bearbeiten und Ihre Ansprüche für Sie durchsetzen.
Bereits hier berichteten wir, was zu beachten ist, wenn das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme missachtet wird.
Lassen sie durch einen Sachverständigen ein Gutachten zum Schadensumfang und der Schadenshöhe erstellen.
Sie können Ihr Fahrzeug in der Werkstatt ihres Vertrauens reparieren lassen. Lassen Sie sich hier alle entstandenen Kosten auflisten und machen Sie diese ggf. geltend.
Es besteht die versicherungsrechtliche Pflicht, dem eigenen Versicherer innerhalb einer Woche jedes Schadensereignis anzuzeigen, das zu einer Leistung der Versicherung führen kann,.
Handelt es sich um nur geringe Schäden, sollte die Unfallstelle geräumt werden. Dies vermeidet Staus und Auffahrunfälle. Bevor Sie dies tun, sollten Sie zu Beweissicherung die Unfallstelle fotografisch dokumentieren.
Wenn Sie einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sprechen Sie uns einfach unverbindlich an. Wir helfen Ihnen gerne, wenn es um Fragen der Haftung und Inanspruchnahme der gegnerischen Versicherung geht!
Bei uns können Sie Ihren Unfall melden, wir kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche!
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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