Welche Rechte hat man bei Wetterschäden?

Guido Kluck, LL.M. | 19. August 2021

Wie schnell ist es passiert, dass nach einem Unwetter der Keller unter Wasser steht. Wer für Schäden in einem solchen Fall zuständig ist und was man tun kann, falls der Vermieter nichts unternimmt, erfahren Sie in diesem Beitrag.  

Sofort den Vermieter informieren

Bei Mietwohnungen sollten Sie im Falle eines vollgelaufenen Kellers umgehend den Vermieter informieren. Erst dann kann der Vermieter handeln! Der Grundsatz ist, dass der Vermieter für Schäden an der Mietwohnung und den mitvermieteten Räumen (zB. Keller) verantwortlich ist. 

Ist der Vermieter nicht erreichbar, müssen Sie die nötigen Maßnahmen treffen, um den Schaden möglichst gering zu halten.

Mietminderung möglich? 

Grundsätzlich kann dem Mieter bei erheblichen Mängeln an der Mietsache/ an der Mietwohnung selbst ein Anspruch auf Mietminderung zustehen. Dafür müsste der Mieter in der Nutzung dauerhaft eingeschränkt sein. Das ist jedoch nicht der Fall, wenn das Wasser einmalig und aufgrund von höherer Gewalt eindringt. Anders ist es zu bewerten, wenn zB. die Mieträume dauerhaft feucht sind (Thema: Bau- und Sanierungsmängel)

Rechtstipp: Steht hingegen regelmäßig bei Starkregen der Keller unter Wasser, ist die Sache rechtlich anders zu bewerten. Sprechen Sie uns in diesem Fall gerne an, falls Sie Ihre Miete mindern wollen. 

Haftung bei Schäden

Aber wer haftet eigentlich für Schäden? Ist der Keller unter Wasser, muss der Vermieter für das Auspumpen und Trocknen des Kellers aufkommen. Das ist übrigens auch der Fall, wenn der Vermieter nicht erreichbar war und der Mieter eine Fachfirma damit beauftragen musste. Oftmals argumentieren Vermieter dann, dass diese Beauftragung gar nicht notwendig war. 

Rechtstipp: Wir raten Ihnen für den Beweisfall alles mit Fotos zu dokumentieren und Zeugen parat zu haben. 

Eine Schadensersatzpflicht trifft den Vermieter, wenn er aufgrund von baulichen Mängeln zum Schaden beigetragen hat. 

Wer ist die zuständige Versicherung? 

Es kommt darauf an! Die zuständige Versicherung bestimmt sich nach der beschäftigten Sache. So kommt die Hausratsversicherung in betracht, wenn Schäden an beweglichen Gütern innerhalb der Wohnung/ des Hauses entstanden sind.

Die Wohngebäudeversicherung kommt zB. bei Sturmschäden in Betracht. Da eine solche Versicherung nur der Eigentümer abschließen kann, muss sich der Vermieter an die Wohngebäudeversicherung wenden. 

Die Elementarschadensversicherung ist dann zuständig, wenn Starkregen für Hochwasser sorgt oder die Kanalisation überlastet ist und damit für einen überfluteten Keller sorgt. 

Die Haftpflichtversicherung zahlt dann, wenn man selbst für Schäden bei anderen in Anspruch genommen wird. Das kann zB. der Fall sein, wenn der Baum von meinem Grundstück auf das Haus des Nachbarn fällt. 

Die Kfz-Kaskoversicherung zahlt bei Schäden am Auto; das jedoch nur, wenn nicht die Ursache zu finden ist. Fällt wie im Fall zuvor der Baum von meinem Grundstück auf das Auto des Nachbarn, ist meine Haftpflichtversicherung zuständig. 

Übrigens: Im Rahmen einer Hausratsversicherung kann der Versicherungsnehmer die entstandenen Kosten nicht fiktiv abrechnen. Ersatzfähig sind nur die tatsächlich angefallenen Kosten zur Wiederherstellung. 

Ausschlagend ist der Versicherungsschein

Inwiefern eine Versicherung im Falle einer Überschwemmung greift, hängt vom Inhalt des jeweiligen Versicherungsscheins ab. 

Wichtig: Selbst wenn sich nicht eindeutig aus dem Versicherungsschein ergibt, dass auch Überschwemmungen abgesichert sind, kann dennoch Versicherungsschutz bestehen! Sprechen Sie uns bei Rechtsunsicherheiten gerne an!

Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher, um Verständnis bemühter Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs versteht. 

Fazit

Im Falle eines Wetterschadens muss sich der Vermieter an seine Wohngebäudeversicherung wenden und der Mieter bei Eigentumsschäden an seine Hausratversicherung. Damit die Versicherung zahlt, darf der Schaden nicht durch Fahrlässigkeit entstanden sein (zB. offenes Fenster trotz Unwetterwarnung). 

Die Versicherungsnehmer sollten also auf jeden Fall den Schaden melden und sich nicht entmutigen lassen, wenn die Versicherungsgesellschaft die Zahlung ablehnt – das machen nämlich die meisten Versicherungen. Bekommen sie dann aber ein Schreiben vom Anwalt, knicken sie ein – spätestens vor Gericht sollten die Versicherungsnehmer dann zu ihrem Recht kommen.

Daher sprechen Sie uns gerne an! Unser spezialisiertes Team steht Ihnen gerne schnell und unkompliziert zur Seite und berät Sie gern. 

Sollten Sie durch einen Wetterschaden Ihre Versicherungsunterlagen verloren haben, ist das kein Problem. Versicherungen können diese einmalig kostenfrei an Sie übersenden. 

Lesen Sie auch unseren Beitrag: „Sturmschäden – Welche Versicherung zahlt?

Jetzt teilen:

Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt DSGVO Website Update
249,00 €

DSGVO Website Update

Das Update für Ihre Website nach den Anforderungen der DSGVO und haben Sie keine Angst vor Abmahnungen oder Bußgeldern.

LEGAL SMART Rechtsprodukt Markenanmeldung EU
899,00 €

Markenanmeldung EU

Mit der EU Marke ist Ihre Marke europaweit geschützt und sichert Sie und Ihre Marke vor parallelen Marken in anderen europäischen Staaten. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance auf Ihre EU Marke

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.