Wenn die Apple Werbung (teilweise) irrt

Guido Kluck, LL.M. | 22. September 2012

Produkte des Herstellers Apple verleihen vielen Konsumenten ein besonderes Lebensgefühl. Dies ist nicht zuletzt einer der Gründe des besonderen Erfolgs von Apple in den letzten Jahren. Dies dürfte Apple bekannt sein und man macht es sich auch in einschlägigen Werbeaussagen zu Nutze, indem durch die Werbung ein besonderes Lebensgefühl und die universelle Einsetzbarkeit vermittelt werden soll.

So wird in dem aktuellen Werbespot von Apple u.a. nach der Unterzeichnung eines Dokumentes damit geworben: „Mach es offiziell“.

 
http://www.youtube.com/watch?v=67r9vnS-7Us“ 
 

Hiergegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, jedoch sollte man diesbezüglich die Rechtsprechung des Oberlandesgericht München vom 4. Juni 2012 (AZ: 19 U 771/12) berücksichtigen. Das Gericht führte in seiner Entscheidung aus, dass die für Kreditverträge erforderliche Unterschrift durch Abgabe der Unterschrift auf einem Tablet-PC oder iPad unwirksam sei bzw. nicht die gesetzlich vorgeschriebene Form des § 126 BGB wahre. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Unterschrift auf einem Tablet-PC nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Form des § 126 BGB, nämlich einer dauerhaften Verkörperung des Schriftzeichens auf Schreibmaterial, gleich welcher Art, entspreche. Dieses Erfordernis dürfte regelmäßig bei einem elektronischen Dokument  fehlen.

Auch handelt es sich bei einer Unterschrift auf einem Tablet-PC nicht um die gemäß § 126a BGB soweit zulässige elektronische Form, da diese nur dann vorliegt, wenn das elektronische Dokument mit einer elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen wurde. Auch dieses Erfordernis würde jedoch eine Unterschrift auf einem Tablet-PC nicht erfüllen.

Im Ergebnis ist die Aussage von Apple daher nicht gänzlich unzutreffend, sondern nur mit Ausnahmen richtig.

Es spricht also grundsätzlich nichts dagegen, dass eine Willenserklärung durch Unterzeichnung eines Dokumentes auf einem Tablet-PC abgegeben wird. Gleichwohl sollten sowohl Unternehmen als auch Verbraucher die Verwendung dieser Art auf diejenigen Verträge beschränken, für die das Gesetz keine Schriftform vorschreibt.

 

WK LEGAL ist eine auf den Bereich der Neuen Medien spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von Unternehmen in diesem Bereich. Gerne stehen wir auch Ihnen für Ihre unverbindlichen Fragen zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach per E-Mail an.

[insert_ajaxcontact id=2443]

Jetzt teilen:

Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt Markenanmeldung EU
899,00 €

Markenanmeldung EU

Mit der EU Marke ist Ihre Marke europaweit geschützt und sichert Sie und Ihre Marke vor parallelen Marken in anderen europäischen Staaten. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance auf Ihre EU Marke

LEGAL SMART Rechtsprodukt Markenanmeldung DE
299,00 €

Markenanmeldung DE

Schützen Sie Ihren Namen oder Ihr Produkt oder Dienstleistung durch eine Eintragung im Markenregister mit Ihrer eigenen Marke

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.