Hohes Bußgeld gegen Deutsche Wohnen
Ein Erfolg gegen die Deutsche Wohnen im Bereich des Datenschutzrechtes wurde […]
Nachdem die Berliner Datenschutzbehörde ein Millionen-Bußgeld gegen die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen erließ, legte sie nunmehr Widerspruch dagegen ein. Es wird ein jahrelanges Gerichtsverfahren erwartet, das den Sachverhalt abschließend klären soll.
Die Deutsche Wohnen will das erst vor kurzem verhängte Bußgeld nicht hinnehmen und legte Widerspruch dagegen ein. In diesem Artikel berichteten wir über die Hintergründe des Bußgeldes.
Bereits seit längerem hatte Maja Smoltczyk, die Berliner Datenschutzbeauftragte, gegen die Deutsche Wohnen ermittelt und zu Beginn des Monats Bußgeld in Millionenhöhe gegen sie verhängt. Dies resultierte aus den mehrfachen Datenschutzverstößen der Deutschen Wohnen gegen geltendes Datenschutzrecht.
Die Deutsche Wohnen hat zum Teil Jahre alte persönliche Daten von ihren Mietern in einem Archiv gesammelt und gespeichert haben, ohne dass eine Löschungsmöglichkeit vorgesehen war. Daneben wurde auch keine regelmäßige Prüfung dahingehend vorgenommen, ob das Speichern zur Erreichung eines Zweckes notwendig gewesen ist.
Nicht nur Namen und Adressen der Mieter waren darin enthalten. Auch Daten wie Gehaltsbescheinigungen, Selbstauskunftsformulare, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge waren in dem Archiv gespeichert.
Das Bußgeld beläuft sich auf knapp 14,5 Millionen Euro. Dagegen erhob die Gesellschaft nunmehr Widerspruch innerhalb der Zwei-Wochen-Frist.
Nunmehr obliegt es der Datenschutzbeauftragten, den Widerspruch zu prüfen und zu entscheiden, ob sie sich dem Widerspruch anschließt oder den Fall der Staatsanwaltschaft übergibt. Im letzteren Fall ist mit einem langjährigen Gerichtsverfahren zu rechnen.
Schon im September verhängte die Berliner Datenschutzbeauftragte ein Bußgeld gegen den Lieferdienst Delivery Hero. Das Unternehmen musste wegen verschiedener Datenschutzverstöße 195.000 Euro Bußgeld zahlen. Auch gegen die Onlinebank N26 erging ein Bußgeldbescheid. Das Unternehmen hatte eine schwarze Liste mit ehemaligen Kunden zur Geldwäscheprävention angelegt. Beide Unternehmen akzeptierten die Bußgelder.
Es werden mit weiteren Bußgeldern mit hohen Summen zu rechnen sein, da datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht von allen Unternehmen eingehalten werden.
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Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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