Wie verhält man sich bei einem Verkehrsunfall richtig?

Guido Kluck, LL.M. | 1. Oktober 2020

Es ist schnell passiert: ein Telefon klingelt, die Kinder schreien auf dem Rücksitz, man ist abgelenkt und schon kommt es zu einem Unfall.

Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, wie Sie sich bei einem Verkehrsunfall richtig verhalten! Schauen Sie sich auch unser Rechtsprodukt Unfallschaden regulieren an.

Was sollten Sie als Erstes tun?

Kommt es zu einem Zusammenstoß, sollten Sie zunächst die Ruhe bewahren und anhalten. Vor allem bei einem „kleiner Kratzer“ sollten Sie auf keinen Fall weiterfahren. Damit begehen Sie gem. § 142 StGB Unfallflucht und sehen sich einem Strafverfahren ausgesetzt.

Danach sollten Sie die Unfallstelle absichern, damit eine weitere Gefährdung des Straßenverkehrs (und damit weitere Unfälle) verhindert werden.

Das bedeutet: Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen und das Warndreieck aufstellen.

Warndreieck vorschriftsgemäß aufstellen:

Innerorts muss man das Warndreieck ungefähr 50 m entfernt vom Unfallort aufstellen. Hat sich der Unfall auf einer Landstraße ereignet, sollte es in 100 m Entfernung aufgestellt werden und auf einer Autobahn in 200 m Entfernung.

Wann muss ich Erste Hilfe leisten?

Sobald Sie die Unfallstelle abgesichert haben, müssen Sie Erste Hilfe leisten. Das bedeutet, dass Sie bei verletzen Personen sofort den Notarzt rufen müssen. Wenn Sie das nicht zu, könnten Sie den Tatbestand des § 323c StGB erfüllen und sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen!

Wann muss ich das Auto zur Seite fahren?

Handelt es sich nur um einen kleineren Schaden, sollten Sie, um kein Gefahrenpotential für den Verkehr zu schaffen, das Fahrzeug gem § 34 StVO möglichst schnell beiseite fahren. 

Achtung: handelt es sich aber um einen schweren Unfall, sollten Sie das Auto erst zur Seite fahren, wenn alle Unfallspuren gesichert wurden. Wir empfehlen Ihnen daher immer Fotos von der Unfallstelle und den Fahrzeugen zu machen.

Gibt es eine Pflicht die Polizei zu rufen?

Grundsätzlich gibt es keine Pflicht die Polizei bei einem Unfall zu rufen. Aber oftmals empfiehlt sich dieser Schritt, da die Polizisten einen Unfallbericht erstellen, den man später benötigt, um die Schuldfrage klären zu können. Des Weiteren helfen die Beamten Ihnen auch mit dieser keinesfalls alltäglichen Situationen umzugehen und den weiteren Verkehrsfluss zu regeln.

Rechtstipp: Bitte rufen Sie die Polizei aber immer dann zu dem Unfallort, wenn streitig ist, wer den Unfall verursacht hat oder wenn Sie den Verdacht haben, dass der andere Kraftfahrer bspw. alkoholisiert war/ unter Drogen stand/ oder abgelenkt war.

Wie sieht es mit der Weitergabe von Daten an den Unfallgegner aus?

Das Gesetz sieht in den §§ 142 StGB und 34 StVO vor, dass alle Unfallbeteiligten dem Unfallgegner mitzuteilen haben, in welcher Art und Weise man an den Unfall beteiligt ist, den Namen, die Anschrift und das Kennzeichen, sowie Angaben zur Haftpflichtversicherung.

Rechtstipp: Gab es eventuell Zeugen am Unfallort, empfiehlt es sich die Namen und die Anschrift mit diesen Personen auszutauschen. Notieren Sie sich auch kurz den Tag und die Uhrzeit des Unfalls! Das kann später nützlich sein.

Meldung des Unfalls bei der Versicherung und Reparatur

Sie sollten innerhalb einer Woche Ihre Versicherung über den Unfall informieren. Bitte lassen Sie diese Frist nicht verstreichen, da die Versicherung dann unter Umständen die Leistungen kürzen kann!

Rechtstipp: übersteigt die Schadenssumme aber nicht den Betrag von 500 EUR, haben Sie keine Pflicht den Unfall bei der Versicherung zu melden. Sie können es in diesem Fall selber regulieren.

Ihren Wagen müssen Sie übrigens nicht nach einem Unfall reparieren lassen, wenn Sie das nicht möchten. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Anwalt über die Schadensabrechnung.

Fazit

Ein Verkehrsunfall ist für Geschädigte immer sehr ärgerlich. Denn neben den Absprachen mit der Kfz Werkstatt und Gutachter kommt auf Geschädigte regelmäßig eine umfassende Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung zu, die in jedem Fall sehr viel Zeit kostet.

Und viele Versicherungen weigern sich den Schaden vollständig zu regulieren oder verzögern Zahlungen zur Reparatur oder Wiederbeschaffung des Fahrzeuges ganz erheblich.

Darüber hinaus machen Geschädigte oft nicht alle Schäden gegenüber der Versicherung geltend, die sie geltend machen können. Und hierdurch verschenken Sie dann oft bares Geld.

Übrigens: Die Regulierung eines Unfallschadens nach einem Autounfall ist für Geschädigte kostenlos. Und das garantiert!

Sollen Sie einen Unfall gehabt und Fragen zum Thema Verkehrsrecht haben – melden Sie sich bei uns! Wir stehen Ihnen gerne schnell und unkompliziert zur Seite und beraten Sie gerne bei der Klärung der Schuldfrage und Schadensersatzforderungen! 

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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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