Wirtschaftsauskunftei verwarnt

Guido Kluck, LL.M. | 12. Juni 2020

Der Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) Stefan Brink hat eine Wirtschaftsauskunftei verwarnt. In der Pressemitteilung mahnt der Datenschutzbeauftragte, dass die Auskunfteien ihre Bewertungen auf Fakten aufbauen müssen.

Wirtschaftsauskunftei mit großer Macht

Wirtschaftsauskunfteien haben eine große Macht über Verbraucher und auch Unternehmer. Wer einen Kredit beantragt und einen schlechten Score bei der jeweiligen Auskunftei aufweist, wird diesen niemals bewilligt bekommen. Das stellt ein großes Problem für viele Unternehmen und auch Privatleute dar, zumal die erstellten Scores oft nicht die Realität wiederspiegeln.

LfDI kritisiert Wirtschaftsauskunftei

Die erheblichen Probleme, die Verbraucher und Unternehmer mit den schlechten Scores haben, sind unverhältnismäßig hoch, gerade angesichts der oftmals verzerrten Ratings.

Stefan Brink kritisiert, dass die Scores nicht selten auf veralteten oder falschen Daten beruhen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Wirtschaftsauskunftei Beschwerden der Verbraucher oft egal sind und so die schlechten Scores nicht verändert werden.

Daher erreichten den Datenschutzbeauftragten viele Beschwerden. Als dieser die Berechnung der Scores nachvollzog und überprüfte, stellte er fest, dass die Einstufung der Leute oft nicht aufgrund vorhandener, sondern fehlender Daten beruhte. Wenn also die Wirtschaftsauskunftei keine Auskunft über (positive) Zahlen bekam, vergibt sie auch selbst keine positive Bewertung, da dies zu riskant sei. Außerdem sind die Berechnungen der Wirtschaftsauskunfteien ein Betriebsgeheimnis und daher nur schwer nachzuvollziehen und intransparent.

Scoring der Auskunftei unrechtmäßig

Der LfDI erklärt, „dass eine Bewertung der Kreditwürdigkeit nur rechtmäßig ist, wenn diese Bewertung auf einer ausreichenden und zutreffenden Tatsachengrundlage beruht. Ein Scorewert, der hauptsächlich auf Wahrscheinlichkeitswerten basiert, d. h. für dessen Ermittlung die Daten „ähnlicher“ Unternehmen und Personen als Grundlage dienen, da keine Daten zu dem konkreten Unternehmen vorliegen, ist schlicht unzulässig.

Hinzukommt, dass die betroffenen Personen und Unternehmen zur Korrektur ihres schlechten Scores dazu gezwungen sind, die richtigen Daten offenzulegen – der Wirtschaftsauskunftei also noch mehr Daten zuzuspielen.

Dass sich Wirtschaftsauskunfteien diesbezüglich auf ihre Meinungsfreiheit berufen, heißt Stefan Brink nicht gut. Er meint, dass es „eines wahren und überprüfbaren Tatsachenkerns“ bedarf.

Daher hat er gegenüber der Wirtschaftsauskunftei eine gebührenpflichtige Verwarnung ausgesprochen.

Sie haben Probleme mit einer Wirtschaftsauskunftei wie der SCHUFA?

Dann wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei. Wir helfen Ihnen umgehend und sorgen dafür, dass Ihr Score korrigiert wird!

Jetzt teilen:

Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt Markenanmeldung EU
899,00 €

Markenanmeldung EU

Mit der EU Marke ist Ihre Marke europaweit geschützt und sichert Sie und Ihre Marke vor parallelen Marken in anderen europäischen Staaten. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance auf Ihre EU Marke

LEGAL SMART Rechtsprodukt Patientenverfügung
99,00 €

Patientenverfügung

Überlassen Sie Ihre Behandlung im Ernstfall nicht dem Zufall. Bestimmen Sie mit einer Patientenverfügung selbst, welche Behandlung Sie wünschen und welche nicht.

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.