Unbegrenzte Bestandsdatenauskunft ist verfassungswidrig- und was sind die Folgen?
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 17.7.2020 (Az. 1 BvR […]
Der Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) Stefan Brink hat eine Wirtschaftsauskunftei verwarnt. In der Pressemitteilung mahnt der Datenschutzbeauftragte, dass die Auskunfteien ihre Bewertungen auf Fakten aufbauen müssen.
Wirtschaftsauskunfteien haben eine große Macht über Verbraucher und auch Unternehmer. Wer einen Kredit beantragt und einen schlechten Score bei der jeweiligen Auskunftei aufweist, wird diesen niemals bewilligt bekommen. Das stellt ein großes Problem für viele Unternehmen und auch Privatleute dar, zumal die erstellten Scores oft nicht die Realität wiederspiegeln.
Die erheblichen Probleme, die Verbraucher und Unternehmer mit den schlechten Scores haben, sind unverhältnismäßig hoch, gerade angesichts der oftmals verzerrten Ratings.
Stefan Brink kritisiert, dass die Scores nicht selten auf veralteten oder falschen Daten beruhen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Wirtschaftsauskunftei Beschwerden der Verbraucher oft egal sind und so die schlechten Scores nicht verändert werden.
Daher erreichten den Datenschutzbeauftragten viele Beschwerden. Als dieser die Berechnung der Scores nachvollzog und überprüfte, stellte er fest, dass die Einstufung der Leute oft nicht aufgrund vorhandener, sondern fehlender Daten beruhte. Wenn also die Wirtschaftsauskunftei keine Auskunft über (positive) Zahlen bekam, vergibt sie auch selbst keine positive Bewertung, da dies zu riskant sei. Außerdem sind die Berechnungen der Wirtschaftsauskunfteien ein Betriebsgeheimnis und daher nur schwer nachzuvollziehen und intransparent.
Der LfDI erklärt, „dass eine Bewertung der Kreditwürdigkeit nur rechtmäßig ist, wenn diese Bewertung auf einer ausreichenden und zutreffenden Tatsachengrundlage beruht. Ein Scorewert, der hauptsächlich auf Wahrscheinlichkeitswerten basiert, d. h. für dessen Ermittlung die Daten „ähnlicher“ Unternehmen und Personen als Grundlage dienen, da keine Daten zu dem konkreten Unternehmen vorliegen, ist schlicht unzulässig.“
Hinzukommt, dass die betroffenen Personen und Unternehmen zur Korrektur ihres schlechten Scores dazu gezwungen sind, die richtigen Daten offenzulegen – der Wirtschaftsauskunftei also noch mehr Daten zuzuspielen.
Dass sich Wirtschaftsauskunfteien diesbezüglich auf ihre Meinungsfreiheit berufen, heißt Stefan Brink nicht gut. Er meint, dass es „eines wahren und überprüfbaren Tatsachenkerns“ bedarf.
Daher hat er gegenüber der Wirtschaftsauskunftei eine gebührenpflichtige Verwarnung ausgesprochen.
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Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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Sie haben negative Kununu-Bewertungen erhalten und möchten diese gerne entfernen lassen. […]
„Diskretion! Bitte Abstand halten.“ Solche Schilder sieht man in Arztpraxen häufig. […]
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