Streit um Marke: Millionen-Fintech Vanta muss sich umbenennen
Da das Logo, sowie der Name des Unternehmens zu sehr an […]
Die Vorteile eines Markenschutzes gehen Hand in Hand mit den durch die Marke garantierten Funktionen.
Zunächst erlangt man durch den Markenschutz ein deutliches Unterscheidungskriterium von vielen Produkten und Dienstleistungen der Mitbewerber. Hierdurch wird ein Produkt oder eine Dienstleistung zu einer individualisierbaren Markenleistung.
Ebenfalls erhält der Markeninhaber bzw. das Produkt oder die Dienstleistung eine erhebliche Werbewirkung, weil das Produkt oder die Dienstleistung sich plötzlich von einem anonymen Produkt bzw. Dienstleistung zu einer Markenware wandelt und der Kunde das Produkt oder die Dienstleistung direkt zuordnen kann. Der Verbraucher oder Endabnehmer assoziiert mit einer Marke immer höhere Qualität, so dass hierdurch die Werbefunktion abgerundet wird. Die Marke unterstreicht mithin die Glaubwürdigkeit von Produkten oder Dienstleistungen.
Auch wird die Marke zu einem Unternehmenswert, welcher mit zunehmender Bekanntheit stetig wächst.
Insbesondere kleineren und mittelständischen Unternehmen dient die eingetragene Marke darüber hinaus als Gewährleistung der Aufrechterhaltung des Geschäftsauftritts in der gewünschten Form. Dritten kann durch den Markenschutz die Verwendung der eigenen Geschäfts- oder Produktbezeichnungen untersagt werden, weil dem Markeninhaber das ausschließliche Benutzungsrecht an der Marke zusteht. Zu diesen Benutzungsrechten gehören insbesondere
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Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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Bereits vor fast genau zwei Jahren berichteten wir über den Streit […]
Wieder einmal beschäftigte „Jameda“, ein Ärztebewertungsportal, die Gerichte – dieses mal […]
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